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GutachtenInhalt und FormSie erhalten professionelleWert- und Echtheitsgutachtenfür den Bereich Kunst und Antiquitäten sowie für ggf. mitzubewertenden Hausrat, bestehend aus der Objektdokumentation und den Schätzwerten.Der Inhalt eines Gutachtens richtet sich neben berufsimmanenten Vorschriften vor allem nach der Aufgabenstellung und damit nach dem Wunsch und den Erfordernissen des Auftraggebers. Die Form in der das Gutachten erstattet wird kann ein schriftliches Gutachten über Einzelobjekte (Expertise), Kunstsammlungen oder einen Nachlass sein. Sehr häufig werde ich aber auch gebeten einfach nur eine mündliche Einschätzung zum Objekt oder zum Nachlass zu geben. Tipps zur adäquaten Verwertung, sachgerechten Aufbewahrung oder fachgerechten Restaurierung gehören regelmäßig ebenso zum Beratungsumfang. Wert ist nicht gleich WertUnterschiedliche Wertbegriffe gelten für verschiedene Aufgabenstellungen. So ist etwa beim Pflichtteilsanspruch regelmäßig der Verkehrswert anzusetzen, während bei Versicherungsschäden von Kunst und Antiquitäten der Wiederbeschaffungswert maßgeblich ist. Bei Erbschaftssteuererklärungen gelten wiederum eigene Regeln die ein Sachverständiger kennen sollte. So sind hierbei zB Freibeträge und spezielle Erbschaftssteuerrichtlinien zu beachten, wie bspw. die geltende sog. Vorsichtige Wertermittlung, um den Auftraggeber nicht einer unangemessenen Steuerschuld auszusetzen.Entsprechend den im Absatz zuvor genannten Beispielen kann es für den Auftraggeber vorteilhaft sein einen Sachverständigen zu beauftragen, der nicht nur besondere Sachkunde auf seinem Spezialgebiet vorweisen kann, sondern der auch den rechtlichen Rahmen der jeweiligen Fallgestaltungen kennt und Ihnen erforderlichenfalls eine externe Rechts- oder Steuerberatung nahelegt. Anderenfalls drohen finanzielle Einbußen. Neutralität: unabhängige, persönliche und gewissenhafte BewertungenNeben dem umfangreichen Wissen für die Wertermittlungen und die Expertise von Kunst und Antiquitäten ist außerdem wichtig sich auf eine neutrale Einschätzung verlassen zu können. Vertrauen Sie auf fundierte Marktkenntnis und derNeutralitätspflicht eines Sachverständigender öffentlich bestellt und vereidigt ist. Er wird diese Pflicht auch grundsätzlich bei allen übrigen Gutachtertätigkeiten beachten.Meine unabhängigen Expertisen für Kunst und Antiquitäten umfassen Datierung, Materialbestimmung, Zustandsanalyse und natürlich die Zuordnung zu einem Künstler bzw. die kunstwissenschaftliche Lokalisierung. Wird im konkreten Fall für ein bestimmtes Fachgebiet ein externer Kollege benötigt (zB seltene Asiatika) so ziehe ich diesen nach Empfehlung, Kostenfestlegung und selbstverständlich nur nach vorheriger Absprache mit Ihnen hinzu. Was kosten die Leistungen ?Transparente Aufschlüsselung aller entstehenden Kosten (Honorar und Aufwendungsersatz) sind für Sie als möglichen Auftraggeber natürlich besonders unverzichtbar. Hierzu erhalten Sie VOR Auftragserteilung alle Informationen sowie bei umfangreicheren Aufträgen einen Kostenvoranschlag. Einen kurzen Überblick über meine Basissätze erhalten Sie auf der Seite Kosten. Die Angemessenheit habe ich immer im Blick. Beratungstermine an meinem Geschäftssitz sind schon ab € 50 und Hausbesuche schon ab € 80 zzgl. Mwst verfügbar.Wobei kann ich Ihnen helfen ?Sprechen Sie mich an und ich berate Sie gern unverbindlich. |
Der Kunst- und Antiquitätenexpertefür Sie in ganz Bayern tätig - auf Wunsch bundesweitAss. jur. Sven Zibelius Sachverständigenbüro für Kunst und Antiquitäten ✆ 0177-2345588 | ✉ info@derkunstexperte.com | Industriestraße 28, 91171 Greding, Deutschland |